Neues Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

Gebäudemodernisierung mit Solarenergie und Gesetz

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz 2026

Was Eigentümer jetzt wissen sollten

Mehr Freiheit bei der Heizung, neue Vorgaben für Energieausweise und Solaranlagen. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt: Die bisherige 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt. Bei neuen fossilen Heizungen gelten künftig jedoch steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe.

  • Alte Heizungen dürfen weiterlaufen: Die bisherige Austauschpflicht für bestimmte Heizkessel über 30 Jahre entfällt.

  • Solarpflicht kommt schrittweise: Ab 2027 zunächst für bestimmte Nichtwohngebäude, ab 2030 auch für neue Wohngebäude.

  • Energieausweise ändern sich ab 2027: Neue Berechnungsgrundlagen und zusätzliche Angaben werden eingeführt. Bereits ausgestellte, gültige Energieausweise behalten ihre Gültigkeit.

  • Neue Anforderungen beim Neubau: Ab 2030 müssen Neubauten grundsätzlich als Nullemissionsgebäude errichtet werden.

Was bedeutet das für Immobilieneigentümer?

Mehr Entscheidungsfreiheit bedeutet nicht automatisch geringere Kosten. Gerade bei Öl- und Gasheizungen sollten zukünftige Brennstoffpreise und gesetzliche Anforderungen berücksichtigt werden.

Unser Tipp: Wer eine Immobilie kaufen, verkaufen oder modernisieren möchte, sollte den energetischen Zustand und mögliche Investitionen frühzeitig prüfen. Denn die Energieeffizienz bleibt ein wichtiger Faktor für den Immobilienwert.

Quelle: Kerstin Nell, Fachzeitschrift „immobilien & bewerten“, Ausgabe 3/2026, Seiten 7–14.

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